Nachhilfe Unterricht als Teilzeitjob


Folgendes musst Du beachten

Mit der Tätigkeit als Nachhilfelehrer/in wirst Du gleichzeitg Einzelunternehmer/in - automatisch, ob Du dies willst oder nicht!

Dadurch entstehen möglicherweise Pflichten, die Du kennen und beachten solltest!

Nebeneinkommen, Steuern & Sozialversicherungen

Nebst dem möglichen Einkommen und der Freude am Lehren darf eines nicht vergessen werden: die Deklaration des zusätzlichen Nebeneinkommens in der Steuererklärung sowie nötigenfalls Leistungen an die Sozialversicherungen.

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Der Lehrer bzw. die Lehrerin ist alleinig verantwortlich, sich über die gesetzlich vorgeschriebene Einkommensdeklaration als auch -versteuerung, welche aus Einkünften von Nachhilfe-Unterricht anfallen, sowie Sozialabgaben zu informieren und zu leisten. Versicherungen, wo vorgeschrieben oder sinnvoll, jeglicher Art (z.B. Unfall u.a.) sind von Lehrer/innen und/oder Schüler/innen selber abzuschliessen.

Durch Deine Nutzung des Online-Portals entstehen dem Online-Portal keinerlei Verpflichtungen bezüglich Steuern, Sozialabgaben & Versicherungen. Das Online-Portal bietet keinerlei Hilfeleistung zu diesen Themen.

Vermeide Schwarzarbeit! Informiere Dich! Zuverdienstgrenze in Österreich 2021 – Pension, Karenz und für Studenten

Schwarzarbeit schadet allen!

Bildungsland Österreich

Im Winter- bzw. Herbstsemester 2019/2020 waren in Österreich insgesamt ca. 376'000 Studierende immatrikuliert (Quelle: Statista.com). Dazu kommen all die Jugendlichen in der Berufsausbildung, die den Unterrichtsstoff nicht alleine packen.

Nachhilfeunterricht ist ein stetig wachsender Markt - nutze auch Du Deine Chance und generiere Dir Dein Nebeneinkommen!

Wir verwenden den Begriff "Lehrer/in" sowohl für ausgebildete und erfahrene Lehrer/innen als auch für Student/innen und andere Personen, die sich befähigt fühlen, anderen in einem oder mehreren Fächern Privaten Nachhilfeunterricht anzubieten. Ein Fähigkeitsnachweis liegt dem Online-Portal nicht vor und muss, wenn benötigt, von Interessent/innen bei dem/der Lehrer/in selbst eingefordert werden.



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